Der Einsatz erfolgt innerhalb der Schulpsychologischen Beratungsstelle im Inklusionsteam. Das Inklusionsteam ist Teil des schulischen Beratungsangebots des Kreises Warendorf für Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung (ESE) und setzt sich aus drei Professionen zusammen: der Sonderpädagogik, der Sozialpädagogik mit Anbindung an die Jugendhilfe sowie der Schulpsychologie. Alle Mitglieder des Inklusionsteams arbeiten gleichberechtigt zusammen und kooperieren bei Bedarf mit weiteren Partnern.
Das Inklusionsteam steht Schulen sowohl beratend-unterstützend zum Umgang mit herausforderndem Verhalten und/oder schulabsenten Schülerinnen und Schülern als auch in der Frage nach einem temporären Wechsel in den schulischen Lernort zur Verfügung. Darüber hinaus kann es auch bei schulkonzeptionellen Anliegen herangezogen werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeit des Inklusionsteams und zum gemeinsamen Lernen im Kreis Warendorf.
Des Weiteren fällt die Begleitung der Anliegen des schulischen Lernortes (Regenbogenschulhaus am Standort Warendorf) in die Zuständigkeit der Stelle. Der schulische Lernort ist ein Angebot des Kreises Warendorf nach § 132 Absatz 3 Schulgesetz NRW für Schülerinnen und Schülern mit einem intensivpädagogischen Unterstützungsbedarf (§ 15 AO-SF) im Bereich ESE. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Erforderlich:
Vorteilhaft: