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Die Stadt Moers sucht zur Verstärkung ihres Teams im Fachbereich Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (w/m/d) als

Sozialarbeiter/in (w/m/d) Allgemeiner Sozialer Dienst mit Schwerpunkt Unbegleitete minderjährige Ausländer

Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe S 14 TVöD SuE. Die tarifliche Stufenzuordnung erfolgt abhängig von der spezifischen Berufserfahrung. Es handelt sich um eine befristete Teilzeitbeschäftigung (30 Wochenstunden) aufgrund einer Elternzeit bis zum 18.04.2028.

Das Jugendamt der Stadt Moers arbeitet grundsätzlich sozialraumorientiert. Die beschriebene Funktion wird zentral für das gesamte Stadtgebiet künftig im Sozialraumteam Nord, Fachbereich 10 – Jugend, Am Jungbornpark 169, 47445 Moers bearbeitet.

Die Stadtverwaltung Moers versteht sich als ein moderner und dienstleistungsorientierter Anbieter von kommunalen Serviceleistungen. Aktuell sind mehr als 1.550 Mitarbeitende für die Belange der Bürger und Bürgerinnen tätig.

Die Grafenstadt Moers ist mit ihren über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine beliebte Wohn- und Einkaufsstadt am linken Niederrhein in Nordrhein-Westfalen. In der liebevoll restaurierten Altstadt laden Geschäfte und Gastronomiebetriebe zum Bummeln ein. Zentral und rathausnah gelegen lädt auch der Schlosspark am Moerser Schloss zum Verweilen ein.

Als Arbeitgeberin bietet die Stadt Moers:

  • Jahressonderzahlung sowie jährliche Leistungsprämie
  • Grundsätzlich 30 Urlaubstage
  • Gleitende Arbeitszeit
  • Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge sowie Vermögenswirksame Leistungen
  • Gute Zukunftsperspektiven in einem angenehmen Betriebsklima
  • Strukturiertes Einarbeitungskonzept durch erfahrene Fachkräfte
  • Eigenes Austauschforum für Berufsanfänger/innen und Praktikant/innen
  • Externe psychosoziale Mitarbeitendenberatung im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Option zur Nutzung von Vorteilsportalen

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Prüfung von Zuständigkeiten
  • Umsetzung der Standards der Inobhutnahme und Herbeiführung einer gesetzlichen Vertretung (Vormundschaft und/oder Pflegschaft)
  • Umsetzung des Clearingverfahrens (Klärung des Gesundheitszustandes, ausländerrechtliche Registrierung, Sozialanamnese, Beginn der Hilfeplanung, Ende des Clearingverfahrens)
  • Zusammenarbeit mit der bestehenden „Brückenlösung“
  • Umsetzung und Begleitung von Anschlussmaßnahmen
  • Hilfeplanung und Hilfesteuerung
  • Einleitung des Kostenerstattungsverfahrens
  • Wahrnehmung des Kinderschutzauftrages gem. § 8a SGB VIII
  • Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe, der Schule, der Gesundheitshilfe und weiteren Institutionen

Qualifikation:

  • Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung

oder

  • Vergleichbarer erziehungswissenschaftlicher bzw. (sozial-) pädagogischer Hochschulabschluss und Berufserfahrung in der Jugendhilfe

Ferner werden erwartet:

  • Flexibilität in den Arbeitseinsatzzeiten,
  • gute Fachkenntnisse in der Jugendhilfe,
  • ziel- und ergebnisorientiertes Handeln,
  • hohe Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative,
  • gute Team- und Kooperationsfähigkeit,
  • Bereitschaft, sich als Kinderschutzfachkraft fortzubilden,
  • Kenntnisse im Case-Management und gute EDV-Kenntnisse,
  • interkulturelle Kompetenz.

Darüber hinaus werden Kenntnisse bezüglich der rechtlichen Grundlagen im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Internationales Recht, Deutsches Recht, Kooperationsbezüge, Sozialdatenschutz und Kinderrechte sind von Vorteil) erwartet. Andernfalls wird die Bereitschaft sich diese anzueignen vorausgesetzt.  

Bewerbende (w/m/d) sollen die Fahrerlaubnis für PKW besitzen und bereit sein, den privaten PKW gegen Kostenerstattung für dienstliche Zwecke einzusetzen.