Individuell
Ab sofort
Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EstG bis zu 3.000,- € im Kalenderjahr
Beim Familien unterstützenden Dienst (FuD) assistieren Sie Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Menschen mit Behinderung in deren Freizeit. Ihr vorrangiges Tätigkeitsfeld liegt in der individuellen Freizeitassistenz. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit die Klienten im Rahmen vielfältiger Gruppenangebote, Ferienspiele und Reisen zu begleiten.
Zielsetzung ist es, den Klienten eine individuelle und altersgerechte Freizeitgestaltung zu bieten. Die Tätigkeit können Sie mit Ihren eigenen Interessen/Hobbys verbinden.
Nach Ihren persönlichen Wünschen: