Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Sozialamt, Abteilung 50/4 "Hilfe zum Lebensunterhalt und Pflege in Einrichtungen/Grundsicherung in besonderen Wohnformen" im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt und Pflege in Einrichtungen mehrere
Sachbearbeiter/innen (m/w/d)
Arbeitsbeginn:
Nächstmöglicher Zeitpunkt
Beschäftigungsdauer:
Befristet und unbefristet
Arbeitszeit:
Teilzeit (50%, 19,5 Std./wöchentlich) und Vollzeit
Laufbahn:
Gehobener Dienst
Entgeltgruppe:
EG 9c TVöD VKA / A 10 LBesO A NRW
Bewerbungsfrist:
unbegrenzt
Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im
Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an
unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.
Weitere Informationen zur Stellenausschreibung.
Ihre Aufgaben
- Prüfung von Anträgen auf Hilfe zum Lebensunterhalt/Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld für Menschen in einer Pflegeeinrichtung nach dem SGB XII
- Entscheidung (Bewilligung / Ablehnung) über Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII, Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII, Hilfen zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII und Pflegewohngeld nach dem APG NRW unter Berücksichtigung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens
- Prüfung der Nachrangigkeit der Sozialhilfe durch Einschätzung von vorrangigen Ansprüchen wie z.B. Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Pflegeverpflichtungen sowie Schenkungsrückforderungsansprüchen
- Herstellung der Nachrangigkeit der Sozialhilfe im Rahmen eines ressourcenorientierten Umgangs mit Haushaltsmitteln
- Überleitung und Verfolgung von Ansprüchen des Heimbewohners gegenüber Dritten
- Prüfung und Entscheidung von Bestattungskosten bei verstorbenen Heimbewohnern nach SGB XII
- Erhebung und regelmäßige Pflege von Daten in der aufgabenspezifischen Datensoftware OPEN-PROSOZ
- Der/die Sachbearbeiter/-in entscheidet überwiegend selbständig bei der Gewährung / Ablehnung von Hilfe, weshalb ein hohes Maß an Eigenständigkeit gefordert ist
- Sicherung des Heimplatzes und Beratung/Ermittlung des Heimpflegebedarfs durch Zusammenarbeit mit gesetzlichen Betreuern, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsamt und anderen Sozialämtern
Das bringen Sie mit
- Qualifikation für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals: gehobener Dienst) oder
- Abschluss der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt (vormals: Angestelltenlehrgang II) oder
- Vergleichbares abgeschlossenes Hochschulstudium
- Analytisches und abstraktes sowie ein kosten- und ressourcenorientiertes Denkvermögen
- hohes Engagement
- Verhandlungsgeschick
- Durchsetzungsvermögen
- ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Bereitschaft zu kooperativer und loyaler Teamarbeit
- Bereitschaft, im Rahmen von zum Teil mehrtägigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Kenntnisse zu erwerben
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- Fähigkeit und Bereitschaft zur termingebundenen Arbeit
- Teamfähigkeit, Dialogfähigkeit, Überzeugungskraft und Konfliktbereitschaft
Das bieten wir Ihnen
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
- Gleitende Arbeitszeit
- Möglichkeit der Heimarbeit
- Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung
für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
(z.B. vergünstigte Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club)
- Eigener Betriebskindergarten
- Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen
- Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Krisensichere Arbeitsplätze
Allgemeine Grundsätze
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen,
die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem
Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen
sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe
überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders
berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg
gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen
werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des
Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.