Die Stadt Moers sucht zur Verstärkung ihres Teams im Fachbereich Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (m/w/d) als
Fachkraft für die Jugendhilfeplanung in den Bereichen „Hilfen zur Erziehung“ und „Eingliederungshilfe“
Die Stadtverwaltung Moers versteht sich als ein moderner und dienstleistungsorientierter Anbieter von kommunalen Serviceleistungen. Aktuell sind mehr als 1.550 Mitarbeitende für die Belange der Bürger und Bürgerinnen tätig.
Die Grafenstadt Moers ist mit ihren über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine beliebte Wohn- und Einkaufsstadt am linken Niederrhein in Nordrhein-Westfalen. In der liebevoll restaurierten Altstadt laden Geschäfte und Gastronomiebetriebe zum Bummeln ein. Zentral und rathausnah gelegen lädt auch der Schlosspark am Moerser Schloss zum Verweilen ein.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören insbesondere:
- Jugendhilfeplanung gem. § 80 SGB VIII
- Steuerung der Angebots- und Leistungsplanung der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe
- Weiterentwicklung der Planung zu einem Fachcontrolling auf der Grundlage der HzE-Strategiekarte
- Spezifische Bedarfsermittlung und Planung der Angebote freier Träger im Rahmen der Eingliederungshilfe, auch mit Blick auf die inklusive Kinder- und Jugendhilfe
- Unterstützung einer integrativen Gesamtplanung
- Erhebung, Analyse und Bewertung relevanter Sozial-, Struktur- und Entwicklungsdaten
- Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung gem. § 79 a SGB VIII in Zusammenarbeit mit der Stelle Qualitätsmanagement
- Geschäftsführung der AG § 78 HzE
- Aufbau von Kooperationen mit Trägern der Eingliederungshilfe
- Kooperation mit anderen Trägern und Einrichtungen der Jugendhilfe
- Bedarfsermittlung unter Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen
Die strategische Jugendhilfeplanung unterstützt die Fachbereichsleitung wesentlich dabei, die Leistungen des Jugendamtes bedarfsgerecht und nachhaltig für Kinder, Jugendliche und Familien zu gestalten.
Qualifikation:
- Abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder Sozialwissenschaften
- Abgeschlossener Verwaltungslehrgang II (bisher Angestelltenlehrgang II)
Aufgrund des Fachkräftegebots gilt für alle Bewerbenden eine langjährige Berufserfahrung in der Jugendhilfe als zwingende Voraussetzung
Ferner sind wünschenswert:
- Umfangreiche Kenntnisse der Praxis der Jugendhilfe, insbesondere der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe sowie der angrenzenden Rechtsgebiete
- Kenntnisse und Erfahrungen in Planungs-, Gestaltungs- und Veränderungsprozessen
- Kompetenz in der Erhebung und Verarbeitung (EDV) von Daten (Statistik)
- Kooperations- und Verantwortungsbewusstsein
- Strukturiertes und selbständiges Arbeiten
- Sehr gute Planungskompetenz
- Hohe Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative
- Gute organisatorische und moderierende Kompetenzen und Kenntnis diverser Präsentationsmethoden
- Wertschätzender, konstruktiver Kommunikationsstil
- Interkulturelle Kompetenz
- Bereitschaft zur Weiterbildung und Reflexion der eigenen Praxis
- Innovationsbereitschaft
- Kenntnis der örtlichen und überörtlichen Trägerstrukturen öffentlicher und freier Jugendhilfe