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Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Straßenverkehrsamt, Abteilung 36/32 „Zulassungsstelle Hürth“, eine/einen

Sachbearbeiter/in (m/w/d)

Arbeitsbeginn:
Nächstmöglicher Zeitpunkt
Beschäftigungsdauer:
Unbefristet
Arbeitszeit:
Vollzeit
Laufbahn:
Mittlerer Dienst
Entgeltgruppe:
EG 7 TVöD VKA / A 7 LBesO A NRW
Dienstort:
Hürth, Dienstgebäude im Einkaufszentrum Hürth
Bewerbungsfrist:
13.04.2025

Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.

Weitere Informationen zur Stellenausschreibung.

Ihre Aufgaben

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen die ganzheitliche Bearbeitung sämtlicher Kfz-Zulassungsangelegenheiten von der Aufnahme des Anliegens bis hin zur Siegelung der Kennzeichen und Aushändigung der Zulassungsdokumente (z.B. Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Abmeldung, Änderung von Halter- und Fahrzeugdaten, Ausstellung von Ersatzfahrzeugpapieren), im Rahmen des Publikumsverkehrs.

Außerdem gehört die Bearbeitung der Post (ausschließlich Versicherungsanzeigen und –wechsel) für einen bestimmten Kennzeichenbestand zu diesem Aufgabenbereich. Diese Postsachbearbeitung beschränkt sich auf einfachere Sachverhalte und umfasst im Wesentlichen das Verfahren bei Maßnahmen wegen erloschenem Versicherungsschutz, die Anordnung von zwangsweisen Fahrzeugaußerbetriebsetzungen, Ausschreibungen zu polizeilichen Sachfahndungen und die Festsetzung von Verwaltungsgebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Das bringen Sie mit

  • Qualifikation für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (vormals: mittlerer Dienst) oder
  • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder
  • Abschluss des Verwaltungslehrganges I oder
  • Vergleichbare abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich
  • Aufgrund der Vielzahl der zu bewältigenden Aufgaben und deren Schwierigkeitsgrad ist für eine effektive Aufgabenerfüllung ein fundiertes Fachwissen und ein hohes Maß an selbständigem Handeln Voraussetzung
  • Fähigkeit zur kooperativen und loyalen Teamarbeit
  • Gute Kenntnisse im Umgang mit den klassischen IT- Büroanwendungen
  • Erfahrung im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht ist von Vorteil
  • Zur effektiven Aufgabenerfüllung wird die Aneignung eines fundierten Fachwissens, insbesondere des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung, (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sowie weiterer Verordnungen, Erlasse und Richtlinien auf EG-, Bundes- und Länderebene vorausgesetzt
  • Der Dienst ist während der Publikumszeiten des Straßenverkehrsamtes auszuüben und die Arbeitszeit ist den dienstlichen Belangen anzupassen
  • Ferner muss die Bereitschaft bestehen, am Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln den sog. „Basislehrgang“ zu absolvieren. Dieser beinhaltet die Vermittlung von Grundkenntnissen des Verwaltungshandelns und den damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften.

Das bieten wir Ihnen

Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:

  • Gleitende Arbeitszeit
  • Möglichkeit der Heimarbeit
  • Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. vergünstigte Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club)
  • Eigener Betriebskindergarten
  • Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen
  • Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Krisensichere Arbeitsplätze

Allgemeine Grundsätze

Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.

Haben Sie noch Fragen?

Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Herr Kania (Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes) unter der Telefonnummer 02271/83-13610 oder per Mail unter wilfried.kania@rhein-erft-kreis.de zur Verfügung.

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren oder tarifrechtliche Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zum Amt für Personalmanagement und Organisation, (Frau Ozod-Seradj) unter 02271/83-11134 oder per Mail unter sophie.ozod-seradj@rhein-erft-kreis.de aufnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie bis zum 13.04.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.

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