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kurzfristig
Beginn:
Beamte 30/Beschäftigte 29 Wochenarbeitsstunden
Umfang
Befristung:
S 12 TVÖD SuE bzw. A 10 LBesG
Vergütung

Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihrer Behinderung, Ihres Geschlechts oder Ihrer sexuellen Identität. Für uns zählen Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Stärken.

Bewerbungen von Schwerbehinderten i.S. des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und ihnen gleichgestellte Personen sind erwünscht.

Stellenausschreibung

Die Stadt Dinslaken sucht kurzfristig im Geschäftsbereich Jugend und Soziales einen/eine

Sachbearbeiter*in für die Betreuungsstelle, FD 7.1 (w/m/d)


Die verantwortungsvolle, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in der Betreuungsstelle umfasst folgendes Aufgabenspektrum:

  • Beratung von betroffenen Personen und Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen, inkl. der Vermittlung anderer Hilfen
  • Information und Beratung zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung der Betreuungsgerichte (Erstellung von Berichten und Stellungnahmen)
  • Beratung und Unterstützung von Betreuer*innen und Bevollmächtigen
  • Beratung und Information über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Öffentliche Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten
  • Registrierung, Anerkennung und Aberkennung von Berufsbetreuer*innen im Rahmen des Registrierungsverfahrens – Stammbehörde
  • Führen von rechtlichen Betreuungen

Vorausgesetzt wird:

  • ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik oder eines vergleichbaren Studienganges (Diplom oder Bachelor)

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • Fundierte Kenntnisse im Bereich des Betreuungsgesetzes, Betreuungsorganisationsgesetzes, Psychisch-Kranken-Gesetzes, FamFG, BGB und sicherer Umgang mit verwaltungstechnischen Verfahren
  • Kenntnisse im sozialpsychiatrischen Bereich, über psychische Störungsbilder und Diagnosen sowie die Fähigkeit zur Analyse und Bewertung der sozialen Situation der betroffenen Personen
  • Empathie/positive Grundeinstellung zu der Zielgruppe (volljährige Personen mit geistiger, körperlicher und/oder psychischer Einschränkung)
  • Kenntnisse der Gesprächsführung, von Moderationstechniken, Konfliktmanagement und Krisenintervention
  • Flexibilität, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft, den privaten Pkw für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen
  • PC-Kenntnisse, MS-Office Standardanwendungen
  • ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Teamfähigkeit
  • eigenverantwortliches, klar strukturiertes Handeln
  • Fähigkeit zur Steuerung von Prozessen, Moderationsfähigkeit, Fähigkeit zum selbständigen Handeln
  • Fähigkeit zur Selbstorganisation und -reflexion
  • sicherer Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln und fundierte PC-Kenntnisse, sowie die Bereitschaft zur Aneignung von Kenntnissen in spezifischen Anwenderprogrammen
  • Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung sowie im Bereich des Betreuungsrechts und der Sozialen Arbeit mit Erwachsenen sind wünschenswert
  • Offenheit für Fortbildungsangebote und Supervision

Wir bieten:

  • bei Erfüllung der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Vergütung nach Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE bzw. Besoldungsgruppe A 10 LBesG, vorbehaltlich einer Neubewertung der Stellen. Bereits bestehende Beamtenverhältnisse werden fortgeführt.
  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
  • eine leistungsabhängige jährliche Einmalzahlung
  • eine komplett arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
  • flache Hierarchie und viel Eigenverantwortung
  • weitestgehend flexible aber geregelte Arbeitszeiten
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement


Wir fördern den beruflichen Werdegang von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Diese werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


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