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Werden Sie Teil unseres Erfolges als

Social Media & Community Manager (m/w/d)

in der Stabsstelle Kommunikation und Medien

Marketing? Kommunikation? Öffentlichkeitsarbeit? Den öffentlichen Auftritt der Hochschule gestaltet und verantwortet die Stabstelle Kommunikation & Medien (StKM). Auf allen digitalen Kanälen und über den Print-Bereich kommuniziert sie Inhalte zielgruppenorientiert und plattformspezifisch an die Stakeholder der THI. Gestalten Sie unsere Präsenz in der Öffentlichkeit mit.

https://www.thi.de/hochschule/ueber-uns/hochschulorganisation/stabsstelle-kommunikation-und-medien/

Ihre Aufgaben

  • Erstellung und Umsetzung eines Social-Media-Konzepts für die Hochschule
  • Koordination der Social-Media-Aktivitäten der Hochschule
  • Teamübergreifende Redaktionsplanung
  • Content-Erstellung für die Standorte Ingolstadt und Neuburg
  • Verantwortung für das Community Management

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes Studium Social Media Management, Kommunikationswissenschaften, Mediendesign oder vergleichbar
  • Einschlägige Berufserfahrung in der Agentur-/ Medienbranche oder in Marketingabteilungen wünschenswert
  • Ausgeprägtes Gespür für gut gestaltete Multimediainhalte und Trends
  • Grundkenntnisse in den Programmen der Adobe Creative Cloud sowie in der Medienproduktion

Kontakt

ANR 1702

Fragen gerne an:
Ansprechpartner

Lorena Peter
karriere@thi.de
+49 841 9348-5113

Wir freuen uns auf Sie!


Ihre Vorteile an der THI

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Flexible Arbeitszeiten
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Homeoffice & Mobiles Arbeiten
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Max. 30 Urlaubs- & 24 Gleittage
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Flache Hierarchien
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Viele Fortbildungs- & Weiterbildungsangebote
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Mensa & Restaurant
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Sicheres Arbeitsverhältnis beim Freistaat
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Innovatives Arbeitsumfeld
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Familienfreundlich
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Gute Anbindung & 
zentrale Lage

Kurz & knapp

Vertrag
bis zu 25 Std./Woche
Laufzeit
befristet für einen Zeitraum von 2 Jahren
Bezahlung
je nach persönlichen und fachlichen Voraussetzungen bis max. TV-L EG 11
Standort
Ingolstadt
Bewerbungsfrist
16.01.2025
Gut zu wissen
Unsere Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Bei dieser Stelle werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGIG).
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