Die Stadt Rheinbach liegt in der Wachstumsregion Köln-Bonn, in unmittelbarer Nähe zur Bundesstadt Bonn. Eingebettet in diese Region, die für eine sehr hohe Lebensqualität, eine Vielfalt an urbanen und ländlichen Qualitäten steht und überregional gut erreichbar ist, zeichnet sich die 28.000-Einwohner-Stadt als attraktiver Wohn- und Arbeitsort aus. Bewohner und Besucher schätzen die lebendige Innenstadt, die reizvolle landschaftliche Umgebung und das abwechslungsreiche kulturelle Angebot. Als Hochschulstandort, ausgestattet mit einem Gründer- und Technologiezentrum, bietet Rheinbach die ideale Voraussetzung für die Ansiedlung international tätiger Unternehmen.
Rheinbach hat eine Stadtverwaltung, die kreative Köpfe sucht und fördert. Neu und auch mal anders Denken ist unser Credo. Kurze Entscheidungswege und schnelles Umsetzen kennzeichnen das tägliche Arbeiten.
Bewerben Sie sich jetzt um eine Ausbildung im Familienzentrum "Hopsala"
zum / zur staatl. anerkannten Erzieher/in (m,w,d) 2026 in praxisintegrierter Form (PIA)
Vergütung
1. J. 1.490,69 €
2. J. 1.552,07 €
3. J. 1.653,38 €
Wir bieten:
- einen guten Personalschlüssel
- eine gut strukturierte Einarbeitung und fachliche Anleitung (Projektarbeit, regelmäßige Reflexionen)
- eine qualitativ hochwertige pädagogische Ausbildung, die kontinuierlich weiterentwickelt wird
- Mitwirkung an wesentlichen Entscheidungsprozessen, Gestaltungsspielraum
- Kurze Kommunikationswege und flexible Rahmenbedingungen
- Kennenlernen eigener konzeptioneller Vorgaben zur Qualitätssicherung, beispielsweise bei der Sprachförderung, im Familienzentrum, bei der Inklusion, der Dokumentationsinstrumente und Beteiligung an deren kontinuierlichen Weiterentwicklung
Ausbildungsverlauf:
Während der Ausbildung erfolgt der Einsatz in der Kindertageseinrichtung an 2 bzw. 3 Wochentagen. Erzieher/innen betreuen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Sie fördern ihre sprachliche, motorische, soziale und persönliche Entwicklung. Die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zum/zur Erzieher/in ist ein dualer Ausbildungsgang, der dazu befähigt, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Die Stadt Rheinbach verfügt über insgesamt 4 eigene Kindertageseinrichtungen mit einer Vielzahl von Betreuungsangeboten. Das Familienzentrum „Hopsala“ ist eine Einrichtung mit 2 Kibizgruppen der Gruppenform I und 1 Kibizgruppe der Gruppenform III (z. Z. 8 Plätze U 3 und 58 Plätze Ü3 mit der Konzeption der `offenen Arbeit´) und bietet im Ausbildungsjahr 2026 eine Ausbildungsstelle zum / zur staatlich anerkannten Erzieher/in in der praxisintegrierten Ausbildungsform an.
Das überzeugt uns:
- Nachweis über die Anmeldung an einer Fachschule (siehe unten), bzw. die Zusage für einen Schulplatz, sobald diese vorliegt
- Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
- Zuverlässigkeit, freundliches und verbindliches Auftreten
- Bereitschaft an der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der jeweiligen Kindertageseinrichtung mitzuwirken (offenes Konzept, Familienzentrum, Bewegungs-KiTa, Psychomotorik etc.)
- pädagogische Fähigkeiten, Phantasie und Einfühlungsvermögen
hohe Ausbildungsvergütung
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Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst in einem dynamischen Team
Gesundheitsfürsorge
kostenloses Deutschlandticket
Der/die Auszubildende/r muss sich im Vorfeld selbst darum kümmern, einen entsprechenden Platz an einer dafür zugelassenen Schule zu erhalten. Zur Auswahl stehen beispielsweise das Berufskolleg St.-Nikolaus-Stift in Zülpich, das Robert-Wetzlar-Berufskolleg in Bonn oder das Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen.
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf den Webseiten der Berufsschulen. Wenden Sie sich bei Fragen zu den Voraussetzungen und Anmeldeverfahren bitte direkt an die entsprechenden Fachschulen.
Die Zulassung muss bis zum Ausbildungsbeginn vorliegen. Sie können sich bereits vorher für den praktischen Ausbildungsteil bei uns bewerben.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden sie, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung ebenfalls bevorzugt.