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Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Betreuung, Pflege und Senioren, Abteilung 54/3 „Wohn- und Betreuungsaufsicht“ eine

Sachverständige Fachkraft in der sozialen Betreuung oder in der Pflege (m/w/d)

Arbeitsbeginn:
Nächstmöglicher Zeitpunkt
Beschäftigungsdauer:
Zunächst befristet bis zum 31.12.2026, mit der Aussicht auf Entfristung bei Genehmigung des Haushaltes
Arbeitszeit:
Vollzeit
Laufbahn:
Gehobener Dienst
Entgeltgruppe:
EG 10 TVöD VKA
Dienstort:
Bergheim
Bewerbungsfrist:
28.02.2025

Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.

Weitere Informationen zur Stellenausschreibung.

Ihre Aufgaben

Die Tätigkeit als sachverständige Fachkraft in der sozialen Betreuung (Pflege) erstreckt sich auf die Beratung und Überwachung von Wohn- und Betreuungseinrichtungen im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG). Wohn- und Betreuungseinrichtungen sind Einrichtungen, die ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige sozialbetreuerisch, pflegerisch sowie hauswirtschaftlich versorgen. Dazu gehören unter anderem Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (früher Heime), Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewohnens, ambulante Dienste und Gasteinrichtungen (u. a. Hospize, Tagespflegeeinrichtungen und solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen) und Angebote zur Teilhabe an Arbeit (Werkstätten für Menschen mit Behinderung).

Aufgabe der Wohn- und Betreuungsaufsicht ist dabei vor allem, die Würde, die Interessen, die Bedürfnisse, die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Dienstleistungen insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Wohnens und der Betreuung, einschließlich der Pflege, dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechen. Demzufolge liegt der Fokus auf der Frage, ob die Bewohnerinnen und Bewohner insgesamt umfassend gut betreut werden (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität).

Je nach Prüfanlass sind vereinzelt Nacht-, Wochenend- oder Mehrarbeit zu leisten. Die Prüfungen finden in der Regel arbeitsteilig im Prüfteam statt.

Der Arbeitsbereich der sachverständigen Fachkraft in der sozialen Betreuung (oder Pflege) umfasst im Wesentlichen Regel-, Anlass- und Nachprüfungen von Wohn- und Betreuungsangeboten für volljährige behinderte Menschen und/oder volljährige pflegebedürftige Menschen einschließlich der anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Das Hauptaufgabenfeld beinhaltet neben der Durchführung von Beratungen zu gesetzlichen Betriebsanforderungen und der örtlichen, meist ganztägigen Überwachungsmaßnahmen insbesondere auch die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der betreuungsfachlichen bzw. pflegefachlichen Prüfungen.  Hierzu gehören u. a.:

  • die Aufnahme und Bewertung der Struktur- und Risikoinformationen des Betreuungs- und Pflegeprozesses auf Grundlage des einrichtungsbezogenen Qualitätsmanagements, 
  • die fachliche Inaugenscheinnahme von Nutzerinnen und Nutzer unter Heranziehung der dazugehörigen Betreuungs- und Pflegedokumentationen,
  • die Erhebung des Istzustands und die Bewertung der betreuerischen/pflegerischen Versorgungsqualität, der ärztlichen und fachärztlichen Versorgungsqualität der Nutzerinnen und Nutzer, von freiheitseinschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen bzw. freiheitsentziehenden Unterbringungen, Maßnahmen der Behandlungspflege, der Versorgungsqualität mit Arzneimitteln einschließlich deren Vorhaltung, Bevorratung, der Dokumentation und Umgang mit Arzneimitteln und auch Betäubungsmitteln/BtM,
  • die (pflege-)fachliche Risikobetrachtung der festgestellten Mängel sowohl im Einzelfall als auch in der Gesamtsteuerung der WTG-Einrichtung unter Einbeziehung der einschlägigen (Experten-)Standards der Betreuung und Pflege einschließlich hierauf basierender Konzepte
  • die Fachberatung der/des federführenden Prüferin/Prüfers in Bezug auf ordnungsrechtlich weitergehende Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei mangelhafter Struktur- und Ergebnisqualität,
  • fachliche Mängelberatung der Leistungsanbieterinnen und -anbieter,
  • unterjährige Beratung von Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern in betreuungs- und pflegefachlichen Themen,
  • Abfassung eines gerichtsfesten Pflege- bzw. Betreuungsgutachtens und
  • Teilnahme an den Abschlussgesprächen der Qualitätsprüfungen nach § 113 SGB XI bei erheblichen Mängeln in der Struktur- und Ergebnisqualität einschließlich Beratung der WBA-Prüferin/Prüfer in Bezug auf hierauf notwendige Maßnahmen der behördlichen Qualitätssicherung/Gefahrenabwehr.

Das bringen Sie mit

  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen einen staatlich anerkannten Berufsabschluss in der „Sozialen Betreuung“ in Anlehnung an § 1 der WTG-Durchführungsverordnung/WTG-DVO bzw. eine Fachkraftausbildung in einem anerkannten Pflegeberuf erfolgreich absolviert haben. Eine mehrjährige Berufs- und Leitungserfahrung in Einrichtungen nach § 2 Wohn- und Teilhabegesetz oder als Sachverständige/r in der Betreuung oder Pflege, eine Qualitätsmanagement-Ausbildung (z. B. Qualitätsbeauftragte/r, Auditorin/Auditor) sind weitere Qualifikationsvoraussetzungen. Einschlägige Erfahrungen mit dem Bedarfsplanungsinstrument BEI NRW und im Umgang mit der Thematik „herausfordernden Verhalten“ sind ebenfalls von Vorteil.
  • Die Kernaufgaben „Beratung“ und „Überwachung“ erfordern sowohl ein hohes Maß an Interesse und Einfühlungsvermögen für die besonderen Belange von älteren, hilfe- und pflegebedürftigen sowie behinderten Menschen als auch die konsequente Bereitschaft, sich hierfür im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nachhaltig einzusetzen.
  • Die Arbeit bei den zeitintensiven und fachlich komplexen Prüfungen vor Ort bedingt eine hohe physische und psychische Belastbarkeit sowie die Fähigkeit zur objektiven Beurteilung und zur fachlich fundierten Entscheidung, insbesondere bei Gefahr im Verzug.
  • Der Umgang mit Nutzerinnen und Nutzern der Einrichtungen, Beschwerdeführenden, Einrichtungsbetreibenden und –beschäftigten, und anderen Beteiligten setzt ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, sicherem Auftreten und Durchsetzungsvermögen voraus.
  • Erwartet wird die Bereitschaft zur ständigen fachlichen Weiterentwicklung, Teamfähigkeit und Interesse zur Mitarbeit an der Weiterentwicklung des teambezogenen, systemorientierten Qualitätsmanagements.
  • Da die Wahrnehmung der Aufgaben auch mit Außendienst verbunden ist, ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich, sowie die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Kostenerstattung für dienstliche Zwecke einzusetzen. 

Das bieten wir Ihnen

Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:

  • Gleitende Arbeitszeit
  • Möglichkeit der Heimarbeit
  • Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. vergünstigte Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club)
  • Eigener Betriebskindergarten
  • Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen
  • Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Krisensichere Arbeitsplätze

Allgemeine Grundsätze

Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.

Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.

Haben Sie noch Fragen?

Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Spohr (Abteilungsleiterin) unter der Telefonnummer 02271/83-15178 oder per Mail unter tanja.spohr@rhein-erft-kreis.de zur Verfügung.

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren oder tarifrechtliche Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zum Amt für Personalmanagement und Organisation, (Frau Ozod-Seradj) unter 02271/83-11134 oder per Mail unter sophie.ozod-seradj@rhein-erft-kreis.de aufnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie bis zum 28.02.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.

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