Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Betreuung, Pflege und Senioren, Abteilung 54/3 „Wohn- und Betreuungsaufsicht“ eine
Sachverständige Fachkraft in der sozialen Betreuung oder in der Pflege (m/w/d)
Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.
Die Tätigkeit als sachverständige Fachkraft in der sozialen Betreuung (Pflege) erstreckt sich auf die Beratung und Überwachung von Wohn- und Betreuungseinrichtungen im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG). Wohn- und Betreuungseinrichtungen sind Einrichtungen, die ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige sozialbetreuerisch, pflegerisch sowie hauswirtschaftlich versorgen. Dazu gehören unter anderem Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (früher Heime), Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewohnens, ambulante Dienste und Gasteinrichtungen (u. a. Hospize, Tagespflegeeinrichtungen und solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen) und Angebote zur Teilhabe an Arbeit (Werkstätten für Menschen mit Behinderung).
Aufgabe der Wohn- und Betreuungsaufsicht ist dabei vor allem, die Würde, die Interessen, die Bedürfnisse, die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Dienstleistungen insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Wohnens und der Betreuung, einschließlich der Pflege, dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechen. Demzufolge liegt der Fokus auf der Frage, ob die Bewohnerinnen und Bewohner insgesamt umfassend gut betreut werden (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität).
Je nach Prüfanlass sind vereinzelt Nacht-, Wochenend- oder Mehrarbeit zu leisten. Die Prüfungen finden in der Regel arbeitsteilig im Prüfteam statt.
Der Arbeitsbereich der sachverständigen Fachkraft in der sozialen Betreuung (oder Pflege) umfasst im Wesentlichen Regel-, Anlass- und Nachprüfungen von Wohn- und Betreuungsangeboten für volljährige behinderte Menschen und/oder volljährige pflegebedürftige Menschen einschließlich der anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Das Hauptaufgabenfeld beinhaltet neben der Durchführung von Beratungen zu gesetzlichen Betriebsanforderungen und der örtlichen, meist ganztägigen Überwachungsmaßnahmen insbesondere auch die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der betreuungsfachlichen bzw. pflegefachlichen Prüfungen. Hierzu gehören u. a.:
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Spohr (Abteilungsleiterin) unter der Telefonnummer 02271/83-15178 oder per Mail unter tanja.spohr@rhein-erft-kreis.de zur Verfügung.
Sollten Sie allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren oder tarifrechtliche Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zum Amt für Personalmanagement und Organisation, (Frau Ozod-Seradj) unter 02271/83-11134 oder per Mail unter sophie.ozod-seradj@rhein-erft-kreis.de aufnehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie bis zum 28.02.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.