Moers ist mit rund 106.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine lebendige und vielfältige Stadt am Niederrhein. Als moderne und bürgerorientierte Verwaltung gestaltet die Stadt gemeinsam mit Politik, Bürgerschaft und ihren Mitarbeitenden aktiv die Zukunft.
Als Erste/r Beigeordnete/r und Stadtkämmerer/in übernehmen Sie eine herausgehobene Führungs- und Gestaltungsaufgabe an zentraler Stelle der Stadtverwaltung. Sie verbinden strategische Verwaltungssteuerung mit finanzwirtschaftlicher Verantwortung und wirken maßgeblich an der nachhaltigen Weiterentwicklung der Stadt sowie an der zukunftsorientierten Ausrichtung ihrer Aufgabenbereiche mit.
Die Stelle ist nach der Besoldungsgruppe B 4 der Landesbesoldungsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bewertet. Die Besetzung erfolgt als hauptamtliche Wahlbeamtin bzw. hauptamtlicher Wahlbeamter auf Zeit nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für eine Amtszeit von acht Jahren. Die Wahl und Bestellung erfolgen durch den Rat der Stadt Moers.
Sie übernehmen die Verantwortung für das Dezernat I mit folgenden Organisationseinheiten:
Darüber hinaus nehmen Sie als Erste/r Beigeordnete/r die Funktion der allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin wahr und wirken damit auch über den eigenen Dezernatsbereich hinaus an der Steuerung und Weiterentwicklung der Stadtverwaltung mit.
Die endgültige Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere:
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen in besonderem Maße geeignet ist, die vielfältigen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Finanzen, Ordnung und Bürgerservice sowie Feuerwehr strategisch und zukunftsorientiert zu gestalten.
Sie verfügen über:
oder
Unabhängig vom jeweiligen Qualifikationsweg wird von den Bewerbenden erwartet, dass sie die gem. § 71 Abs. 3 GO NRW erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Ferner müssen die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit vorliegen (§ 119 Abs. 2 Satz 3 LBG NRW).
Darüber hinaus zeichnen Sie sich aus durch:
Die Bereitschaft zu einer Wohnsitznahme in Moers oder der näheren Umgebung ist wünschenswert.