Die Stadt Rheinbach liegt in der Wachstumsregion Köln-Bonn, in unmittelbarer Nähe zur Bundesstadt Bonn. Eingebettet in diese Region, die für eine sehr hohe Lebensqualität, eine Vielfalt an urbanen und ländlichen Qualitäten steht und überregional gut erreichbar ist, zeichnet sich die 28.000-Einwohner-Stadt als attraktiver Wohn- und Arbeitsort aus. Bewohner und Besucher schätzen die lebendige Innenstadt, die reizvolle landschaftliche Umgebung und das abwechslungsreiche kulturelle Angebot. Als Hochschulstandort, ausgestattet mit einem Gründer- und Technologiezentrum, bietet Rheinbach die ideale Voraussetzung für die Ansiedlung international tätiger Unternehmen.
Rheinbach hat eine Stadtverwaltung, die kreative Köpfe sucht und fördert. Neu und auch mal anders Denken ist unser Credo. Kurze Entscheidungswege und schnelles Umsetzen kennzeichnen das tägliche Arbeiten.
Bewerben Sie sich jetzt um eine Stelle als
Stadtplaner*in / Sachbearbeiter*in Bauleitplanung (m,w,d)
im Sachgebiet Stadtentwicklung
Das bewegen Sie bei uns:
- Koordination und Durchführung von Bauleitplanverfahren und sonstigen Verfahren im Rahmen des allgemeinen und besonderen Städtebaurechts, Überwachung der Einhaltung der gesetzlich festgelegten Verfahrensschritte und Vorgaben bei Bauleitplanungen nach BauGB
- Erarbeiten, Ausschreiben, Abstimmen und Vergabe von Leistungen an Dritte sowie die Abwicklung und fachliche Begleitung der Verfahren und der Änderungen von Bauleitplänen, die von externen Planungsbüros erarbeitet werden, einschließlich der inhaltlichen und formalen Prüfung der Verfahrensunterlagen
- Ausarbeiten von vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplänen (textliche und zeichnerische Teile) und vergleichbarer Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB), Aufbereiten und Beurteilen der eingehenden Stellungnahmen und ihrer Abwägung
- Fachliche Vorbereitung für die politischen Gremien
- Städtebauliche und planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben
- Vertretung stadtplanerischer Ziele gegenüber übergeordneten Behörden und Dritten, Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit
- Erarbeiten von planungsrechtlichen Stellungnahmen zur Bauleitplanungen anderer Kommunen im Rahmen gesetzlicher Beteiligungsverfahren
- Mitwirkung am Aufbau eines städtischen GIS
Das überzeugt uns:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Stadtplanung, Raumplanung, Geographie oder alternativ ein abgeschlossenes Studium im Bereich Allgemeine Verwaltung oder ein vergleichbares Studium in Verbindung mit Erfahrung im Bereich Bauleitplanung und Affinität zur kommunalen Planung. Eine mehrjährige Berufserfahrung im genannten Tätigkeitsbereich ist vorteilhaft.
- Einschlägige Fachkenntnisse im öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie angrenzender Rechtsgebiete und vorzugsweise Grundkenntnisse im Verwaltungs- und Kommunalrecht
- Know-how in der MS-Office-Produktpalette, Kenntnisse / Interesse an geographischen Informationssystemen GIS (QGIS / ArcGis) wünschenswert
- Eigenverantwortliches Handeln, Zuverlässigkeit, sicheres Auftreten
- Einsatzfreude und ausgeprägte Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
- Strukturierte, abteilungsübergreifende und zielorientierte Arbeitsweise sowie Organisations- und Verhandlungsgeschick
- Freundliches und sicheres Auftreten
- Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zum Einsatz des privaten PKW für Dienstfahrten gegen Wegstreckenentschädigung
flexible Arbeitszeiten und Gleitzeit zur Unterstützung von Familie und Beruf
Möglichkeit zum Homeoffice
Dienstradleasing
Zuschuss zum Deutschlandticket
Gesundheitsfürsorge
betriebl. Altersvorsorge und Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes
individuelle Fort- und Weiterbildungs-möglichkeiten
sicherer Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst in einem dynamischen Team
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden sie, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung ebenfalls bevorzugt.
Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Vollzeit, eine Besetzung der Stelle im Rahmen des Jobsharings ist grundsätzlich möglich.